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22.04.2026

Public Viewing: Was ist zu beachten?

WM-Atmosphäre im Restaurant

Bald beginnt die Fussball-Weltmeisterschaft 2026. Was ist zu beachten, wenn die Spiele im Public Viewing gezeigt werden?

Ab dem 11. Juni finden in den USA, Kanada und Mexiko die 23. Fussball-Weltmeisterschaften statt. Neu spielen 48 Nationen um den Titel. Trotz Zeitverschiebung werden viele Spiele der Top-Nationalmannschaften zu Zeiten ausgetragen, die auch für Fans in der Schweiz gut passen.

Bei angesagten Public Viewings treffen sich Fussballbegeisterte, um gemeinsam mitzufiebern, zu feiern und WM-Atmosphäre zu erleben. Ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel, welches seinen Gästen das Fussballturnier auf Fernseher oder Leinwand zeigen will, sollte Folgendes berücksichtigen:

Es ist eine Bewilligung der Suisa erforderlich. Dabei ist die Bilddiagonale entscheidend für den anzuwendenden Tarif. Bis zu einer Bilddiagonale von 3 Metern kommt der Tarif GT 3a zur Anwendung; bei einer Bilddiagonale von über 3 Metern dagegen der Tarif GT 3c.

Bei den hier erwähnten Suisa-Tarifen spielt es im Übrigen keine Rolle, wie viele Fernseher oder Lein-wände eingesetzt werden. Die Gebühr bemisst sich einzig an demjenigen Gerät mit der grössten Bilddiagonale und ist nur einmal geschuldet.

Aufgrund des Engagements von GastroSuisse und der erreichten, geltenden Rechtslage (insbesondere dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2012) ist in der Schweiz für das Zeigen der Fussballspiele keine Fifa-Lizenz nötig und es erübrigt sich damit auch eine Anmeldung bei der Fifa.

Bilddiagonale bis 3 Meter – Tarif GT 3a: Praktisch alle GastroSuisse-Mitglieder dürften von diesem Tarif betroffen sein. Restaurants, Bars und Hotels, bei welchen schon ein Fernseher im Betrieb steht, sollten mit der Suisa bereits einen «GT 3a Vertrag» abgeschlossen haben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren und es braucht auch keine gesonderte Bewilligung für die Fussball-WM. Die Gebühr beträgt in der Regel Fr. 20.80 pro Monat. Der Einzug des GT 3a findet über die SUISA statt.

Bilddiagonale über 3 Meter – Tarif GT 3c (Public Viewing): Bei diesem Tarif ist die Vergütung nach der Bilddiagonale gestaffelt. Für eine Bewilligung muss man sich ausschliesslich an die Suisa wenden. Sofern kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhoben wird (z.B. ein Zuschlag auf die Getränkepreise), beträgt die Vergütung für das Zeigen der WM-Spiele bei einer Bilddiagonalen von drei bis fünf Metern 312 Franken (max. 30 Tage).

Wird ein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhoben, sind bei einer Bilddiagonale von drei bis fünf Metern 624 Franken (max. 30 Tage) zu bezahlen. Für grössere Bilddiagonalen erhöht sich die Vergütung in einem angemessenen Rahmen.

Im Übrigen sind mit dem Tarif GT 3c keine urheberrechtsfremden Auflagen verbunden. Das heisst, es bestehen zum Beispiel keine Einschränkungen betreffend Sponsoring oder der ausgeschenkten Getränkemarken.

Neben der Suisa fällt natürlich noch die übliche Radio- und Fernsehabgabe an, welcher automatisch alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit einem Umsatz ab 500'000 Franken unterliegen. Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung erhoben.

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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