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Wirteverband Basel-Stadt

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23.06.2025

Kleine Korrekturen, grosse Hürden bleiben

Wohnschutzverordnung: Schritt in die richtige Richtung

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst die revidierte Wohnschutzverordnung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung – doch das Grundproblem bleibt bestehen: Der Wohnschutz in seiner heutigen Form setzt falsche Anreize, hemmt Investitionen und führt dazu, dass immer weniger gebaut, saniert und erneuert wird.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 2024 wurden in Basel-Stadt laut dem Statistischen Amt des Kantons nur 151 Neubauwohnungen fertiggestellt – weniger als ein Viertel des durchschnittlichen Werts der letzten zehn Jahre.

Gleichzeitig ist die Anzahl der Baugesuche für Wohnungen seit Inkrafttreten der Basler Wohnschutzverordnung um 76 Prozent gesunken, wie eine Studie des Schweizerischen Verbands für Immobilienwirtschaft, des Schweizer Hauseigentümerverbands und des Swiss Real Estate Institute belegt. Immer mehr Eigentümer verzichten aus Rentabilitätsgründen auf Ersatzneubauten oder dringend notwendige Sanierungen.

Massive Auswirkungen auf das lokale Gewerbe

Basler Planungsbüros, Handwerksbetriebe und das Bauhauptgewerbe spüren die rückläufige Investitionstätigkeit in Form sinkender Auftragsvolumen. «Wenn kaum noch saniert wird, fehlen nicht nur Wohnungen – es gehen auch Arbeitsplätze verloren», sagt Reto Baumgartner, Direktor des Gewerbeverbands. «Wir sehen eine gefährliche Kettenreaktion: Investitionsstau führt zu Auftragsmangel, dieser wiederum schwächt den gesamten Wirtschaftsraum.»

Punktuelle Verbesserungen bringen etwas Entlastung

Der Kanton Basel-Stadt hat die revidierte Wohnschutzverordnung vorgestellt, bei deren Ausarbeitung sich der Gewerbeverband Basel-Stadt im Vorfeld aktiv eingebracht hat. Ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass kleinere Erneuerungen wie der Einbau einer Geschirrwaschmaschine nun meldefrei durchgeführt werden können, sofern die Kosten unter 5000 Franken pro Jahr bleiben und keine Mietzinserhöhung zur Folge haben.

Diese Entlastung für Mieter ist psitiv zu werten, doch die pauschale Grenze erscheint zu tief angesetzt. Der Gewerbeverband hatte im Vorfeld eine Grenze von 10'000 Franken gefordert, um den tatsächlichen Ausbaustandards und der Grösse der Wohnungen besser gerecht zu werden. Die jetzige Grenze berücksichtigt diese Faktoren nicht ausreichend.

Uneingeschränkt positiv zu werten ist hingegen die Klarstellung, dass ordentlicher Unterhalt nicht mehr bewilligungspflichtig ist. Diese Präzisierung schafft dringend nötige Rechtssicherheit und reduziert den bürokratischen Aufwand. Auch bei der mietzinsrechtlichen Überwälzung von Investitionen, die den Wohnwert nachweislich steigern, ergibt sich neu etwas mehr Spielraum – ein Schritt in die richtige Richtung.

Erfreulich ist zudem die angekündigte Vereinfachung beim Bewilligungsverfahren: Neu können kleinere Sanierungen durch ein einzelnes Mitglied der Wohnschutzkommission beurteilt werden. Dies könnte zu einer Beschleunigung führen – entscheidend wird jedoch sein, ob sich diese Vereinfachung auch in der Realität bemerkbar macht.

Hürden für energetische Sanierungen

Beim umfassenden Bewilligungsverfahren wird neu eine Energieeinsparung von mindestens 15 Prozent oder eine GEAK-Klasse B verlangt, um Mietzinserhöhungen ohne gesetzlich fixierte Obergrenze umsetzen zu können. Diese Anforderung ist bei grösseren Projekten realistisch, insbesondere bei Altbauten, bei denen tiefgreifende energetische Verbesserungen noch messbare Einsparungen ermöglichen.

Bei bereits energetisch optimierten Liegenschaften, wie z. B. in GEAK-Klasse C, können diese 15 Prozent nur schwer erreicht werden, was zu einem Plafonds-Effekt führt: Weitere Verbesserungen sind kaum noch nachweisbar. Das verhindert in der Praxis weitere Sanierungen, da die geforderte Einsparung nicht mehr erzielt werden kann.

Mehr Nachweise, mehr Formulare, weniger Umsetzung

Gleichzeitig wird der Nachweisdruck deutlich erhöht. Es braucht für nahezu jede bauliche Massnahme einen schriftlichen Nachweis. Das ist mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Und mit der Umsetzung darf grundsätzlich erst nach positivem Entscheid der Wohnschutzkommission begonnen werden.

Für viele – insbesondere kleinere – Eigentümerschaften wird der Aufwand unverhältnismässig gross. «Die Wohnschutzverordnung bleibt weiterhin ein Bürokratiemonster», hält Reto Baumgartner fest. «Und der Wille zur Investition sinkt entsprechend – mit direkten Folgen für das Gewerbe.»

Dialogbereitschaft – aber auch Erwartungen an die Umsetzung

Der Gewerbeverband Basel-Stadt reicht die Hand, um aufzuzeigen, was mit der revidierten Wohnschutzverordnung künftig wieder möglich ist. Gleichzeitig wird er genau hinschauen, wo weiterhin Klärungsbedarf besteht, und gezielt Rückmeldungen aus der Praxis einbringen – auch im Namen der zahlreichen Gewerbebetriebe, die von der zurückhaltenden Bautätigkeit direkt betroffen sind.

Ziel ist eine Umsetzung, die Investitionen wieder erleichtert, mehr Planungssicherheit schafft und dazu beiträgt, dass Sanierungen, Erneuerungen und Neubauten wieder vermehrt realisiert werden können – im Interesse des Wohnraums, der Eigentümerschaft und des lokalen Gewerbes, das auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen ist.

Zeigt sich, dass die Verordnung in der Praxis keine spürbare Entlastung bringt, wird sich der Gewerbeverband Basel-Stadt für eine Korrektur auf Gesetzesebene einsetzen.


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